Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für unsere Reinigungsdienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der VoltaPower Drive GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Reinigungsleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
Haushaltsreinigung
- Staubsaugen und Wischen von Böden
- Reinigung von Küche und Bad
- Abstauben von Möbeln und Oberflächen
- Müllentsorgung
Büroreinigung
- Reinigung von Arbeitsplätzen
- Entleerung von Papierkörben
- Reinigung von Sanitäranlagen
- Bodenreinigung
§ 4 Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Bei Verhinderung ist der Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die erforderlichen Betriebsmittel (Wasser, Strom) zur Verfügung stehen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten, werden aber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.
Der Auftragnehmer ist gegen Haftpflichtschäden versichert. Die Versicherungssumme beträgt 2 Millionen Euro pro Schadensfall.
§ 7 Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8 Kündigung
Dauerverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Mitarbeiter sind entsprechend verpflichtet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlüsselverwahrung
Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schlüssel, so erfolgt dies auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Schlüssel werden sicher verwahrt und dürfen nur für die Vertragserfüllung verwendet werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.